Fussnoten zum Kapitel XXIII/178 « Die Anordnung eines Präcisions-Nivellements. »

 

1) Vergl. 70 und 147 Note 3.

 

2) Die Commission beauftragte damals den Schweiz. Abgeordneten, Herrn Prof. Hirsch, bei der internationalen geodätischen Conferenz in Berlin zu beantragen, es möchte ein sich über ganz Central-Europa erstreckendes, die verschiedenen Meere verbindendes Präcisions-Nivellement angestrebt, und auf dessen Grundlage ein allgemein gültiger Nullpunkt fixirt werden. Da dieser Antrag in Berlin erheblich erklärt, und ein betreffender Beschluss gefasst wurde, ja sofort die meisten übrigen Länder das Nivellement wirklich in ihr Programm aufnahmen, so kann sich die Schweiz rühmen durch ihre Initiative ein grosses, längst gewünschtes Unternehmen in Gang gebracht, und die Möglichkeit absoluter Höhenbestimmungen wesentlich näher gerückt zu haben.

 

3) Successive die Herren Benz, Schönholzer, Spahn, Redard, Steiger und Kuhn.

 

4) Für weitern Detail kann auf die Publication «Nivellement de précision de la Suisse exécute par la commission géodésique fédérale», von der bereits sechs Lieferungen erschienen sind, und die siebente druckbereit ist, verwiesen werden.