Kapitel III. Die ersten Aufnahmen

 

16. Johann Heinrich Wägmann.

Im Jahre 1536 dem angesehenen Zürcher-Burger Hans Wägmann, der später Landvogt im Thurgau und Rathsherr wurde, geboren, legte sich Johann Heinrich Wagmann mit Erfolg auf die Malerei, und Füssli sagt, dass „seine Handrisse zeigen, dass er ein geistreicher und verständiger Zeichner gewesen sei", und rühmt namentlich eine von ihm „braun getuschte" Grablegung nach Erfindung und Ausführung, bei der „das morgenländische Costüm genau beobachtet" sei.

Wodurch Wägmann veranlasst wurde nach dem 1565 erfolgten Tode seines Vaters den bisherigen Wohnsitz in Zürich mit Luzern zu vertauschen, und dort etwa 1570 zur katholischen Kirche überzutreten, weiss man nicht; dagegen wird erzählt, dass man ihm in Luzern, nachdem er den dortigen Rathhaus-Thurm bemalt habe, 1589 aus Freude über seine Arbeit das Burgerrecht schenkte (1) , und Balthasar sagt (2) , dass er gegen Ende des 16. Jahrhunderts in Luzern gestorben sei (3).

Der berühmte Zürcher-Künstler Conrad Meyer, der ein Anverwandter Wägmann's war und in Sandrart's „Deutscher Academie" dessen Bildniss einrückte, berichtet von ihm, dass er nicht nur ein geschätzter Maler, sondern auch ein guter Messkünstler gewesen sei, und in der That verdankt man ihm die muthmasslich erste etwas detaillirte Karte des Kantons Luzern, welche Haller unter dem Titel „Mappa topographica Lucernensis Territorii confecta a Jo. Henrico Wägmanno cive et geometra Lucernense (4). Mss." anführt, — beifügend, dass sie auf dem Rathhaus zu Luzern hänge (5) , wo sie Scheuchzer 1706 abgezeichnet habe, — dass sich aber auf der Bürgerbibliothek in Zürich ebenfalls ein Exemplar derselben befinde. Ob sich auf dieses Letztere auch die Notiz bezieht, dass die Kunstkammer in Zürich 1677 von Herrn Burgermeister Hans Caspar Hirzel „eine schöne Landtafel des Lucerner gebieths mit freyer Hand von Farben gemahlt" erhalten habe, weiss ich nicht; sicher ist nur dass sich gegenwärtig auf der Stadtbibliothek keine solche Landtafel mehr befindet, — man müsste denn einen in der Ziegler'schen Sammlung befindlichen Handriss von 46 auf 45 cm. dafür nehmen, der sehr schlecht gemalt ist, aber, trotz der unrichtigen Seeform, nach seiner Anlage mehr werth ist (6) , als man beim blossen Anblick erwarten sollte. Und es scheint hiefür wirklich die auffallende Uebereinstimmung dieser Anlage mit derjenigen eines saubern Handrisses von 40 auf 38 cm. zu sprechen, welchen ich in der Ryhiner'schen Sammlung in Bern unter der Aufschrift „Le Canton de Lucerne. Original par Wägmann et d'apres la Copie de J. A. Rüdiger 1716, copiee par R. Sinner (7) , Lieutenant d'Artillerie 1798" fand (8).

Eine auf der Kapuziner-Bibliothek in Luzern hängende Kantonskarte, welche ebenfalls für eine Copie der Wägmann'schen gilt, ist ein farbiger Handriss von 159 auf 151 cm., der nach der Malerei der am Rande angebrachten Figuren aus dem vorigen Jahrhundert zu stammen scheint. Leider wurde er in neuerer Zeit so restaurirt, d. h. so dick mit Farbe und Firniss überstrichen, dass er fast unlesbar geworden ist, und es mir nur mit Noth möglich war einige Distanzen annähernd zu messen (9).