Kapitel III. Die ersten Aufnahmen

 

21. Gyger's Karte des Kantons Zürich.

Die der Zürcher-Regierung mit obigem Schreiben durch Conrad Gyger überreichte Karte zeigt (1) die Aufschrift: „Einer loblichen Statt Zürich eigenthümlich zugehörige Graff- und Herrschafften, Stett, Land und Gebiett. Sampt deroselben anstossenden benachbarten Landen und gemeinen Landvogteyen. Mit Bergen und Talen, Höltzer und Wälden, Wassern, Strassen und Landmarchen. Alles nach geometrischer Anleitung abgetragen, auf diese Plan gebracht und vollendet A. Chr. 1667 zu Nutz und Ehren diesem seinem lieben Vaterland durch unterschriebenen Hans Konrad Geyger, Burger und Ambtmann im Capellerhof Lobl. Statt Zürich",

—und überdiess liest man auf derselben:

„Dise Landtkarten begryfft nit allein die gantze Landtschafft des Züricher Gebiets, sondern auch usserthalb demselben andere Landt- und Graffschaften, als nämlichen:

1) Die ganze Graffschafft oder Landvogtey Baden.
2) Die ganze Landvogtey der freyen Aembter.
3) Der Graffen von Sultz ganze Landschafft.
4) Das Zugergebieth ohne einen geringen Theil.
5) Die Landschafften der Städte Diessenhofen, Rapperschwyl und Brämgarten.
6) Ein grosser Theil von dem Schaffhausergebieth.
7) Ein grosser Theil von der Landtgraffschafft Turgäuw.
8) Der Anstoss der Graffschafft Toggenburg.
9) Das Utznacher Landt.
10)Ein Theil von Schwytzergebiet sambt der ganzen March.
11)Ein Theil vom Lucernergebieth.
12)Und etwas von den Oesterrychischen Landen.
13)Auch ein Stück von dem Berngebieth.

Alles und jedes Land insonderheit eintweder mit runden Punkten oder graden Strichlinen (je nach der Grichten Bewandtnuss), ihren Märchen und Anstössen nach mit Flyss underscheiden."

Die Karte hat 7 Fuss ins Geviert, und stellt etwa 200 Quadratstunden Landes dar, von denen 75 auf den Kanton Zürich fallen mögen. Schon ihr äusserer Eindruck ist gefällig: Nur die Hochgebirge sind ansichtlich dargestellt, — im Allgemeinen ist die Terrainzeichnung in Tuschmanier mit von Süden einfüllendem Lichte ausgeführt, — die hässliche Cavalierperspective der meisten altern Karten wurde somit von Gyger in ihrer Anwendung äusserst beschränkt. Der reichste Detail fesselt das Auge und liefert für die Landesgeschichte und Landescultur die interessantesten Daten. Nicht nur sind alle Ortschaften, Höfe, Burgen, Ruinen, Hochwachten, etc. angegeben, sondern auch ansichtlich und mit Beifügung der Orts- oder Familienwappen dargestellt, — Zürich und Schaffhausen sogar im Grundrisse. Waldung und Rebgelände finden sich ausgeschieden, — viele Localitätsnamen angegeben, — der Strassen und Fusswege, ja der grössern Hecken nicht zu vergessen. Eine besondere Sorgfalt scheint Gyger auf die Darstellung der einzelnen Gebietsabgrenzungen verwendet zu haben; namentlich gab er die damaligen Kantonsgrenzen in ihren einzelnen Marchen, und seine von 1664 datirende „Marchenbeschreibung über den Becirck und umkreyss des gantzen Zürichgebiets, so weit nämlich dasselbig an andere Herrschafften und Regierungen anstössig ist", ein stattlicher Band von 400 Folioseiten, gehört noch jetzt zu den wichtigsten Staatsdocumenten, und leistete namentlich bei den letzten Grenzbereinigungen mit den Nachbarcantonen die besten Dienste. Die Orientirung der Karte hält die Mitte zwischen der von Tschudi angewandten und der jetzt gebräuchlichen, indem sich auf ihr Osten oben und Süden rechts findet. Links oben ist ein Plänchen der Herrschaft Sax eingefügt, — rechts unten eine allegorische Zeichnung, welche ein Astrolabium mit Boussole und auf einer Rolle ein Dreiecksnetz zeigt.

Wenn aber auch schon der äussere Eindruck der Gyger'schen Karte ein sehr günstiger genannt werden kann, wenn ihre Reichhaltigkeit fesselt, wenn Alles auf eine grosse Gewissenhaftigkeit des Zeichners und auf eine für die damalige Zeit noch ziemlich ungewöhnliche Anwendung mathematischer Hülfsmittel zu deuten scheint, so kann doch ihr innerer Werth und ihre Glaubwürdigkeit nur aus einer förmlichen Prüfung hervorgehen. Diese wurde 1846 von mir, unter Hülfe von Ingenieur Denzler, durch Vergleichung von Gyger's Karte mit den bereits vorhandenen Messtischblättern der damals im Werden begriffenen neuen Kantonskarte vorgenommen, und ihr Resultat übertraf alle Erwartungen: Zuerst wurden Fixpunkte (wie z. B. Kirchthürme) gewählt, welche sich sowohl auf Gyger's Karte, als auf den Messtischblättern fanden, — ihre Distanzen auf beiden gemessen, und daraus die Verjüngung bei Gyger abgeleitet, die fast immer gleich 1/32000 gefunden wurde,—nur wenige Distanzen gaben ein etwas verschiedenes Resultat. (2) — Ebenso günstig war das Urtheil, welches sich aus Vergleichung des Laufes der Flüsse, der an vielen Stellen so zackigen Kantonsgrenzen, etc. ergab, — es fand sich fast immer eine grössere Uebereinstimmung, als man irgend zu erwarten berechtigt war, selbst von den Thatsachen abgesehen dass Gyger, mit Ausnahme seines Sohnes Joh. Georg, keine Hülfe besass, vom Staate keine wesentliche Unterstützung erhielt, und nebenbei noch seinen Amtspflichten zu genügen, ja durch anderweitige Arbeit für seine zahlreiche Familie Brod zu erwerben hatte. — Das allerüberraschendste Resultat aber gab die Vergleichung der Terrainzeichnung, welche in den Messtischblättern durch die Horizontalen so genau dargestellt war: Während sonst die ältern Karten gerade in dieser Hinsicht besonders unvollkommen sind, zeigt Gyger's Karte nicht nur fast jede Erhebung,— sondern sogar die Formen der Hügel, die einzelnen Einschnitte, etc. sind auf ihr meistens ganz gut angegeben. Besonders zeichnen sich in dieser und jeder ändern Hinsicht allerdings einzelne Parthien am Rhein und die ganze Gegend zwischen Schaffhausen und der Thur aus; aber auch im Ganzen ist Gyger's Karte für die Zeit ihrer Entstehung ein eigentliches Meisterwerk, und kann unbedenklich als weitaus die schönste Blüthe bezeichnet werden, welche die Kartographie in älterer Zeit auf unserem Boden, ja vielleicht überhaupt getrieben hat.

Sogar die damalige Zeit fühlte heraus, dass Gyger's Leistung eine ungewöhnliche sei, und der Rath von Zürich erkannte am 3. October 1668 (3): „Ist den Herren Geheimben Räthen zu berathschlagen überlassen wie Herr Ammann Gyger, umb ynverlybtes Myn gndg. Herren präsentirtes ansehnliches werckh zu recompensiren",

und sodann am 9. März 1670:


„Nachdemme die Herren Geheimen Räth krafft obangeregter Raths-Erkantnuss sich zusammen gethan, und sich mit einanderen ersprachet welcher gestalten Hr. Ammann Gyger für solch Ansehenlich werckh recompensirt werden möchte, so ward hieruff gmeinlich und einhellig befunden, dass disseres ein Ansähenliches, schönes, nützliches und über alle massen nachrichtliches werckh, darmit nit allein gedachter Herr Amman Gyger vill und grossen mühe angewandt, sondern auch desshalber nit geringe Umbkösten erlitten; man bei solch der Sachen bewandtnuss wol erkännen können, dass Er eine nammhaffte recompens gar wol verdient, wyle man aber betrachtet und ryfflich erwogen die villfältigen ussgaaben, welliche mehr zu, weder aber abnemmend, hat man der gemeinen Statt Seckel verschonen wollen, und dass absähen dahin gerichtet, dass synen Erben zu einer ergetzlichkeit und wolverdienter Recompens dass Ambt im Capelerhoff noch etwass Zyths zu verwalten überlassen wurde, wie vill Jahr lang aber, hat man dero-selben bestimmung mynen Gnd. Hr. Räth und Burgeren zu beliebiger disposition anheimbgestelt."

Die Karte von Gyger wurde zuerst auf dem Rathhause aufgehängt, — dann 1677 von „Bürgermeister und Rath Ihrer Stadt Kunstkammer verehrt", — kam nach der um 1780 vorgenommenen unverantwortlichen Aufhebung und Verschleuderung der Kunstkammer an die Regierung zurück,— blieb aufgerollt und fast vergessen mehrere Decennien in einer Ecke des Rathhauses stehen (4) ,— und wurde muthmasslich erst in den Dreissiger-Jahren auf die Staatskanzlei gebracht, von wo sie bei Anfang der Kantonsvermessung auf das topographische Bureau im Obmannamt kam, dessen Zierde sie noch gegenwärtig bildet.

Ausser dem durch Gyger zur Ueberreichung an die Regierung mit all'seiner Malerkunst ausgearbeiteten Exemplar der Karte, ist im Staatsarchive noch ein anderes Exemplar vorhanden, welches das zuerst bei der Familie gebliebene, dann nach Haller an Bürgermeister Leu gekommene, eigentliche Original sein dürfte (5). Es besteht, abgesehen von einer unter dem Titel „Esquelette" beigelegten Uebersichtstafel, in welcher ausser der Eintheilung nur die Flüsse, Seen und wichtigsten Ortschaften eingetragen sind, aus 56 Blättern, deren jedes ca. einen Quadratfuss hält (6) , und muthmasslich einer Art Messtischblatt entspricht, — ist ebenfalls sauber ausgeführt, und stimmt nach Ueberschriften und Beigaben ganz mit dem Ersterwähnten überein. Ferner ist auf der Stadtbibliothek in Zürich eine 1764, und zwar zweifelsohne durch Johannes Müller (7) besorgte Copie der 56 Blätter vorhanden, welche auf 12 Cartons von 76 auf 56 cm. aufgeklebt sind.

Die Originalkarte von Gyger kam nicht zur Veröffentlichung; dagegen wurde nach dem Tode ihres Verfertigers sein Sohn Georg 1684 ermächtigt (8) eine wahrscheinlich noch von ihm selbst angefertigte Reduction derselben herauszugeben, und wirklich erschien sodann im folgenden Jahre unter dem Titel „Nova descriptio ditionis tigurinae regionumque finitimarum. Neue Beschreibung der Landschafft Zürich. — Joh. Conradus Gygerus P. delineavit, — Joh. Georgius Gygerus F. in aes incidi curavit per Johannem Meyerum (9)
A. 1685"
eine, im Stiche recht gut gelungene Karte in 1/3 .der ursprünglichen Grösse (10)), welche, ohne einen breiten, Ansichten von Zürich und verschiedenen Städten und Schlössern, Trachten, Wappen etc. zeigenden Rand, 82 auf 70 cm. hält. Die Anlage ist, abgesehen von dem etwas verschobenen Gradnetze (11) , wie nach dem Frühern nicht anders zu erwarten ist, als gut zu bezeichnen (12), und auch die Terrainzeichnung ist durch den Stich recht brav reproducirt.

Da leider alle nähern Nachrichten über die von Gyger zur Construction seiner Epoche bildenden Karte angewandten Verfahren fehlen, so ist es doppelt interessant die den Kanton Zürich und seine Umgebung betreffenden frühern Arbeiten Gyger's kennen zu lernen, und so wenigstens zu sehen, wie er sich nach und nach zu immer grösserer Vollkommenheit aufschwang. In dieser Beziehung ist zuerst die Karte zu erwähnen, auf welche er sich muthmasslich im Eingange seines Schreibens von 1668 bezog (13) , — nämlich die Karte, welche er schon vor 1620 zu dem sog. „Defensional" von Johannes Haller (14) entwarf, d. h. die Karte, auf welche sich das auf der Stadtbibliothek in Zürich befindliche Manuscript
„Kurtzer und doch gründlicher Bericht über die Landtafel, welliche da zeiget die Landtschafften einer Lobl. Statt Zürich zusampt der Pundtsgenossen und angehörigen, etc. Wie sömliche in Kriegsgfaren in ein Corpus zesamen ze bringen, gegen allem fyendtlichen Gewalt zu fortificiren, etc. Alles durch eigene erfahrung uf jetzige Zyth gerichtet und gemeinem Vatterlandt zu guttem in diss gägenwirtig Buch verzeichnet durch Johanem Haller der Statt Zürich geordneten Ingenier A. 1620" bezieht, und welche ich daher der Kürze wegen als die Haller'sche bezeichnen will. Ehe ich auf die Karte selbst eintrete, mag zuerst aus der Zuschrift Haller's an den Rath Einiges mitgetheilt werden. Nachdem sich Haller bedankt, dass er „mit sampt Herrn Hans Jacob Bürgkli dem Jungen (15) verschinnes Jars den 14 Septembris zu einem Ingenier und Fäldt Buwmeister erwölt worden", sagt er:
„Diewyl nun Ich inn dissem mynem bruff E. E. W. Landtschafft Anstösse wie glychfalls alle Päss und alle glägenheiten wie dieselbigen syn mögend flyssig und eigentlich besichtiget, da hab ich sölliche dergstallt funden, das mich verwunderet, das der Liebe und gnedige Gott E. E. W. Ein sömlich herrlich und wol verwart Landt gäben. Wellicher aber zuvor von wenigen ist geachtet worden. Disses nun GH. ist die Ursach gwässen das ich betrachtet wie hoch kommlich und nutzlich es E. E. W. und dannerthin allen üweren nachkommen syn wurde wo disse glägenheit natürlich und läbendig innsonderheit mit den Anstössen möchte uf ein gwüsse Landttafel bracht E. E. W. fürgstelt und hiemit unseren nachkommen und Kinderen hinderlassen werden."
Der Landtafel bezüglich sagt Haller im weitern Verlaufe nur noch, dass er die höchsten Berge dieses Landes „alle selbst gstigen und besichtiget“ , — dass er die zur Anlage von Fortificationen oder zum Geben von Allarmzeichen dienlichsten Punkte aufgesucht, und sich auch beflissen habe dieselben „so vil als möglich gewässen durch des Mahlers Hand (16) läbendig E. E. W. fürzustellen" — und dass er überhaupt dieses Werk „mit grosser muj und Arbeit und schier mit schaden" seines Lebens zu Ende gebracht habe.

Das Manuscript selbst bezieht sich fast ausschliesslich auf die Eintheilung in Quartiere, auf die „Losungen und Wort Zeichen", auf die brauchbaren Strassen und Pässe, etc. kurz auf das Defensionalsystem, und dürfte somit als eine wichtige Vorarbeit für das „Anno 1668 auffgerichte Eydgenössische Defensional Werk" zu betrachten sein, während es für gegenwärtigen Zweck kein weiteres Interesse hat, so dass ich nunmehr zu der Karte selbst übergehen kann:
Wo sich das Original dieser Karte gegenwärtig befindet, oder ob es überhaupt nur noch vorhanden ist, habe ich nicht in Erfahrung bringen können; dagegen hat sich zum Glücke in der Sammlung der mathematisch-militärischen Gesellschaft in Zürich eine zur Zeit von Johannes Müller gemachte Copie derselben erhalten. Sie besteht aus 12 Blättern von ca. 58 auf 45 cm., deren Eines auf der Rückseite die Inschrift „Landtafel von Ingenieur Geiger. Nach Haller's Deffensional eingerichtet in 12 Tabellen. Copiert von Ingenieur Müller" besitzt, und zeigt den Titel: „Der uralten Loblichen Stadt Zürich Graffschafften, Herrschafften, Stadt und Land dieser Zeit von Ihro beherrschet, auch derselben benachbarte verbündet und angehörige und Ihnen sonst mit Burgrecht und Eigenschafft zugethan, als Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen, die Graffschafften Thurgau, Baden, Toggenburg, Sargans, Windegg, Werdenberg und das Rheinthal, so bey uralten Zeiten in pagum Tigurinum gedient, anjetzo aber in anderm Stand und Wesen sind, ihr allerseits Ort und Gelegenheit in Grund gelegt."
In der Ecke unten links liest man: „Diese Land Tafel ist in Grund gelegt und gerissen durch Hans Conrad Geiger," — in der Ecke unten rechts dagegen: „Die Bedeutung des Alphabets und der übrigen Nummern, so in dieser Land Tafel fürgestelt, findt man Eigentlich in dem Buch, darinn die Ausslegung dieses Werkes begriffen ist, durch den Authorem Johannem Haller, geordnetem Ingenieur der Stadt Zürich beschrieben A. 1620."

Die Karte geht gegen Mittag bis Meyenfeld und Stanz, — gegen Aufgang bis Rheineck und Buchhorn, — gegen Mitternacht bis Ueberlingen und Theingen, — und gegen Untergang bis Sempach und Waldshut, — umfasst somit ausser dem Kanton Zürich noch die jetzigen Kantone St. Gallen, Appenzell, Thurgau, Schaffhausen und Zug, sowie grössere oder kleinere Theile der Kantone Glarus, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Aargau. Der Kanton Zürich zeigt noch eine merklich geringere Genauigkeit als in der Karte von 1668, aber doch schon einen so grossen Fortschritt gegen die Murer'sche Karte, dass man wenigstens an theilweise neue Aufnahme denken muss (17), — der aufgenommene Theil von Glarus hat dagegen eine weit geringere Genauigkeit, so dass er wahrscheinlich irgend einer altern Karte entnommen wurde (18), — Zug und die vorhandenen Parthieen von Schwyz, Luzern und Aargau sind ungefähr gleichwertig mit Glarus, und bei dem allerdings bedeutend spätem Scheuchzer wesentlich besser (19), — für Schaffhausen sind dagegen Haller und Scheuchzer nahe gleichwerthig, obschon Letzterer bereits die Karte von Peyer zur Verfügung hatte (20), — für das Toggenburg steht Haller in Beziehung auf Genauigkeit zwischen den beiden Karten von Scheuchzer (21), — das Thurgau ist ordentlich, wahrscheinlich unter Benutzung der Karte von Hans Murer, und jedenfalls bedeutend besser als bei Scheuchzer (22) , St. Gallen und Appenzell endlich, und namentlich die Lage des Letztern gegen das Rheinthal, sind ziemlich fehlerhaft, und entschieden noch bedeutend schlechter als später bei Scheuchzer und Walser (23). Die Terrainzeichnung ist, wenigstens in der vorliegenden Copie, ziemlich flüchtig ausgeführt, doch zeigt sie bereits entschiedene Anklänge an die durch Gyger zuerst eingeführte bessere Behandlung des Berglandes.

Ferner ist zu erwähnen, dass im Zürcher-Staatsarchive zwei sich ganz entsprechende Karten von 53 auf 40 cm. liegen, welche den übereinstimmenden Titel „Einer Löblichen Statt Zürich zugehöriger Landtschafft mit der angrentzenden Nachbuhrschafften, Neuwe und eigentlich Verzeichnis durch Hans Cunrad Gyger 1643" zeigen. Das Eine Exemplar hat Terrainzeichnung, ist nach den zehn Militär-Quartieren eingetheilt und bemalt, und (der Breite nach in 20, der Höhe nach in 15) in 300 Quadrate von 27 mm. Seite abgetheilt, — das andere Exemplar dagegen hat absolut keine Terrainzeichnung, und zeigt nur die Seen, Flüsse und Ortschaften. Sie besitzen im grossen Ganzen dieselbe Genauigkeit wie die für Haller verfertigte Karte in ihrem spetzivisch zürcherischen Theile (24) , so dass für sie wohl kaum neue Aufnahmen gemacht wurden.

Endlich finden sich im Zürcher-Staatsarchive noch zehn Pläne von Gyger mit ganz hübscher Terrainzeichnung, welche die zehn Militär-Quartiere des Kantons Zürich darstellen: Der Maassstab von einer Stunde zu 6000 Schritt a 2 ½ „werchschu" schwankt bei ihnen zwischen 97 und 100 mm. Die No. 9 und 10 zeigen die Jahrzahl 1644, — No. 7 dagegen 1659, — No. l, 2, 3, 4, 6 aber 1660, — und No. 5 und 8 haben gar keine Jahrzahl.

Das erste Blatt hat den Titel
„Dess ersten Quartiers der Statt Zürich, so man nämbt das Stadtquartier, sampt den anstössen der ändern necst gelägenen Quartieren Verzeichnus. Gemacht von Hans Conrad Geyger (47 ½ auf 33 cm.)."

Die folgenden Blätter haben ähnliche Titel, und betreffen:
No. 2. Trülliker Quartier (51 auf 53 ½ ), —
No. 3. Wintterthurer Quartier (39 ½ auf 51), —
No. 4. Thurbenthaler Quartier (46 auf 56), —
No. 5. Grüninger Quartier (44 auf 54 ½ ), —
No. 6. Zürichsee Quartier uff Küssnachter syten (50 ½ auf 38), —
No. 7 Wedischwyler Quartier (49 ½ auf 64), —
No. 8. Freyammbts Quartier (76 auf 42), —
No. 9. Rägensperger Quartier (54 ½ auf 41), — und
No. 10. Eglisower Quartier (54 ½ auf 40 ½ ).

Ein auf diese Karten bezügliches, mit „Hr. Amman Gyger's Forderung für die Charten und beschrybungen der X Quartiere" überschriebenes, weder Datum noch Unterschrift tragendes, aber von Gyger doch ziemlich sicher 1660 ausgefertigtes, höchst interessantes Schriftstück, das Hr. Dr. Strickler kürzlich im Archive fand, mag noch zum Schlüsse ohne weitern Commentar mitgetheilt werden. Es lautet:
„Uff Befelch myner Gnedigen Herren, der Herren Kriegsräthen, hab ich schon Anno 1644 angefangen die quartier des Zürichgebietes, nach der neuen ordnung und verbesserung der Sammelplatzen jedes quartiers zu beschreiben und zu ieder Beschreybung ein exacte und gewüsse Landt-Carten, mit den angräntzenden orten zu machen. Zu dem End hin ich allbreit dass Rägensperger und Eglisauwer quartier gemacht hab, aber damals widerumb Stillgestelt worden bin, bis nach-gändts auff Juni 1659. Von neuwen von myn Gn. Herren den Kriegs Käthen, ich befehlcht worden bin solches werk zu verfertigen: wie es dan auch bis dato Beschähen ist, dergestalten, dass ich so wol die ausstheilung der Sammelplätzen, und wass auff einen ieden gehört Bester müglichkeit Beschriben, sondern auch zu iedem quartier ein gewüsse Landt Garten gemacht, darinnen eines Jeden quartiers Sammelplatz sonderbar ussgezeichnet sind. — Diss z waren ist Beschähen, durch mittel, myner Grossen (Bald aussgemachten Zürichgebiets) Landt Garten. Hat aber gleich wol mit abtragen, verjüngen, uffryssen, und mit Farben zu underscheiden so vil arbeit gebracht, dass ich mit iedem quartier auffs wenigest 3 wuchen, auch darzu, zeit zugebracht hab, ohne die beschrei-bungen, also dass ich vermein, by yeder 20 Fl. verdient zu haben. Sind der quartiere 10 und dass Rägensperger quartier als syder anno 1644 verderbt, hab ich noch einmahl machen müssen. So man über disse myn forderung, auch nach mynen mundtlichen Bericht begährt, wirt es mich freuwen denselbigen ab zu legge. Ist also für disse min arbeit myn forderung nammlich 200 Bl."