Kapitel XIX. Die Detail-Aufnahmen.

 

152. Die Aufnahmen in Zürich und St. Gallen.

Der Grosse Rath des Kantons Zürich beauftragte in der Sommersitzung des Jahres 1842 die Tagsatzungsgesandtschaft, die Geneigtheit des Standes Zürich auszusprechen die Vermessung des Kantons zu veranstalten, und bevollmächtigte zugleich den Regierungsrath mit dem eidg. Kriegsrathe über den aus der Bundescasse zu leistenden Beitrag an die Vermessungskosten zu unterhandeln.

Schon in der Herbstsitzung fasste dann der Grosse Rath den definitiven Beschluss, eine Karte des Kantons aufnehmen zu lassen, und den von Seite der Eidgenossenschaft anerbotenen Beitrag von, in acht Raten zahlbaren, 17000 Schweizerfranken anzunehmen. Zugleich wurde beschlossen, dass die Vermessung nicht einem Ingenieur in Accord gegeben werden solle, sondern dass sie unter Oberleitung einer Regierungscommission (1) und der speciellen Oberaufsicht des Ingenieuroberst Pestalozzi auszuführen sei.

Es geschah diess in der Ueberzeugung, dass es mehr in den Pflichten des Staates liege für eine solche Unternehmung die möglichste Garantie des Gelingens zu erhalten, als durch eine Mindeststeigerung, auf Kosten der Genauigkeit, vielleicht einige tausend Franken zu ersparen, — dass ferner ein solches Verfahren es möglich mache, den vielen eingebornen Ingenieuren und Geometern eine angemessene Beschäftigung zu sichern, und dabei Jeden an diejenige Stelle zu setzen, welche s. Kenntnissen und Fertigkeiten am angemessensten sei.

Es wurde sofort für die trigonometrischen Arbeiten ein Vertrag mit Eschmann als Chef und Denzler (2) als Gehülfen abgeschlossen, nach dem Beide Taggelder, nebst Vergütung der Auslagen für Signale und Transportkosten erhielten. Nach den ihnen gegebenen Vorschriften sollten die Centren aller Signale mit gehauenen Marchsteinen versichert, für jede trigonometrisch bestimmte Distanz die Fehlergrenze von 1/10’000 derselben nicht überschritten werden; ferner wurde bestimmt, dass auf jedes der 20 — 24 Messtischblätter, in welche die beiläufig 76 Quadratstunden der Kantonsfläche einzutheilen seien, 20—25 trigonometrisch bestimmte Punkte fallen sollen.

Die Leitung, Controlirung und Ausarbeitung der topographischen Aufnahmen wurde dem damals schon durch s. Vorarbeiten für die Zürich-Basel-Eisenbahn und s. Vermessung des Aargletschers rühmlichst bekannten Ingenieur Johannes Wild (3) übertragen, und demselben ein fixer Jahresgehalt bestimmt. Für das unter s. Leitung arbeitende Vermessungs-Personal (4) hatte er, gestützt auf eine von ihm selbst ausgeführte Musteraufnahme, eine Instruction zu entwerfen, welche überdiess, entsprechend dem mit der Eidgenossenschaft abgeschlossenen Vertrage, beim Maassstabe von 1/25'000 Niveaucurven von 10 m. Distanz vorschrieb, und verlangte, dass jede beliebige Distanz auf 1/100 ihrer Länge genau sei. —

Die Arbeiten begannen 1843, und die trigonometrischen Bestimmungen waren schon im folgenden Jahre in der südlichen Hälfte des Kantons so weit vorgerückt, dass die Detailaufnahmen an mehreren Punkten begonnen werden konnten, — erlitten dann aber allerdings eine momentane Störung, als der Chef derselben 1845 zurücktreten musste.

Eschmann hatte nämlich schon 1840 mit der Regierung des Kantons St. Gallen einen Vertrag für die Aufnahme einer entsprechenden Kantonskarte abgeschlossen, und wurde nun categorisch aufgefordert seine dortigen Arbeiten ungesäumt zu vollenden, — eine Forderung, die für ihn unabweisbar war, und welcher er auch in den Jahren 1845 und 1846 wirklich gerecht wurde.

Die auf dieser Aufnahme, unter Zuzug der von Merz im Canton Appenzell ausgeführten Arbeiten (5), beruhende
„Topographische Karte des Cantons St. Gallen mit Einschluss des Cantons Appenzell. Maassstab 1/25’000. — Aufgenommen von J. Eschmann. — Gestochen von P. Steiner. Gebirg von J. Randegger. — Gebirgszeichnung und Leitung des Stiches von J. M. Ziegler" zeigt von den in Distanz von 10 m. aufgenommenen Niveaucurven nur jede zehnte, dagegen eine durch Schraffen gegebene, ganz hübsche Gebirgszeichnung; sie besteht aus 15 Blättern, welche auch noch eine Anzahl von Profilen, statistischen Notizen, Erläuterungen, etc., und unter Anderm folgende, von Ziegler unterzeichnete Bemerkung enthalten :
„Die Karte des Cantons St. Gallen wurde durch Herrn Stabsmajor J. Eschmann und s. Gehülfen, die Herren J. M. Eberle und H. Hennet in den Jahren 1840—1846 aufgenommen. Die Verification dieser Aufnahme, sowie diejenige des Stiches der Karte ward dem Herrn Ingenieur Hartmann, Bauinspector des Cantons St. Gallen, die Gebirgszeichnung und die Leitung des Stiches dem Unterzeichneten übertragen. Die Terrainaufnahme geschah, gemäss dem eidg. Reglemente, nach Niveaulinien von 10 m. Abstand.
Diese dienten als Grundlage für die Gebirgszeichnung, welche in der Weise durchgeführt wurde, dass die charakteristischen Formen in den Massen sich ausgedrückt finden, um schon durch die Physiognomie der Berge und Thäler auf deren Bildung und Lagerung hinzuweisen. Durch die verschiedenartige Behandlung in der Darstellung der nakten Felspartien ist dieses näher angedeutet."
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In Zürich wurde nach dem Abgange von Eschmann die Triangulation von Denzler und Wild fortgesetzt und namentlich auch über den nördlichen Theil des Kantons ausgedehnt. Später übernahm Ersterer einige Aufnahmsblätter, besorgte die zur Darstellung der Höhencurven unter dem See-Niveau nöthigen Tiefenmessungen (6), etc., während Letzterer mit der Revision der Aufnahmsblätter und den Vorbereitungen für die Ausgabe der Karte vollauf beschäftigt war.

Die Aufnahmen wurden 1851 beendigt, —im folgenden Jahre der Stich begonnen, bis 1865 vollständig ausgeführt, und unter dem Titel
„Karte des Kantons Zürich im Maassstab von 1/25’000 nach den in den Jahren 1843—51 gemachten Aufnahmen von 1852 — 65 auf Stein gravirt im topographischen Büreau in Zürich. — Zeichnung von H. Enderli. Stich von J. Graf und J. Brack" ausgegeben. Diese Karte, welche aus 32 Blättern mit 4 verschiedenen Farben für Situation, Horizontalcurven, Gewässer und Wälder, besteht, wurde überall als eine eigentümliche, Wild im höchsten Grad ehrende, und einen förmlichen Fortschritt in der Cartographie repräsentirende Arbeit angesehen, — und schon 1853 von Dufour, als er die vier ersten Blätter zugesandt erhalten hatte, mit folgenden, an Pestalozzi gerichteten Worten begrüsst:
„L'exécution de ces feuilles est parfaite et ne laisse rien à désirer pour la clarté et la correction; elle fait honneur tant au graveur qu'aux Ingénieurs et dessinateurs. Voulant publier votre carte à l'échelle même des levées, c'est-à-dire au 1/25’000, le Système des courbes de niveau, levées avec exactitude et rendues dans une couleur qui empêche de les confondre avec d'autres délinéaments de la carte, est préférable aux hachures qui ne parlent qu'aux yeux et par la même ne sont applicables qu'aux plans à petite échelle.

Mais il y faut cette perfection de travail que vous avez eu le bonheur de trouver dans vos employés. La topographie hypsométrique telle qu'elle va être appliquée au canton de Zürich rendra, j'en suis sûr, de grands services, surtout depuis qu'on s'occupe partout de chemins de fer."