Kapitel XVII. Die zweite Commissionssitzung und die Basismessungen.

 

139. Die zweite Commissionssitzung.

„Gestern habe ich unerwartet einen Brief von Herrn Dufour erhalten", schrieb Finsler 1833 II 11 aus Wittigkofen bei Bern an Horner,
„worin er sich beschwert, dass er seit seinem Amtsantritt noch keine Kenntniss von dem Zustand der Vermessungen erhalten habe (1), mir seinen nahen Besuch ankündiget, und mich vorläufig zu einer neuen geodätischen Conferenz einladet, bey welcher er sich über alles Vorangegangene wolle belehren und den Operationsplan für die Folge beschliessen lassen. Da in dem Briefe nicht bemerkt ist, wen er dazu berufen habe, so darf ich eher wünschen als hoffen, dass er die sämmtlichen Mitglieder der letztjährigen Versammlung einlade, und dass ich wieder die Freude haben werde Sie dabey zu finden. Auf jeden Fall werde ich bestimmt auf die Vollziehung der letztjährigen Beschlüsse dringen." —

Der Wunsch von Finsler ging, trotz seiner gegentheiligen Befürchtung, dennoch fast ganz in Erfüllung, denn bei der am 12. März 1833 unter dem Präsidium von Dufour in Bern eröffneten zweiten Commissionssitzung erschienen: General Finsler, Professor Trechsel, Oberst Pestalozzi, Oberst Buchwalder, und es fehlte so, allerdings abgesehen von dem nun eben durch Dufour ersetzten Wurstemberger, nur Hofrath Horner, der zwar ebenfalls einberufen, aber durch Unwohlsein am Erscheinen verhindert wurde, — dafür war der von Horner protegirte junge Astronom Eschmann (2) eingeladen an den Sitzungen, wenn auch nur mit berathender Stimme, Theil zu nehmen (3). —

Zunächst wurde, wie der über die Verhandlungen an die Militäraufsichtsbehörde erstattete Bericht mittheilt,
„als Uebersicht des gegenwärtigen Bestandes der ausgeführten Haupttriangulirung ein Dreiecksnetz vorgelegt (4), welches vom Genfersee bis an den Bodensee sich erstreckt, in der Breite den grössten Theil der Schweiz umfasst, und westwärts mit den französischen Messungen, südwärts mit denjenigen der österreichischen Staaten verbindet", — ein Dreiecksnetz, in welchem die meisten Dreiecke geschlossen waren, dagegen allerdings noch einige schwierige Stationen in Bündten und Appenzell zu absolviren, auch da und dort noch einige andere, wo die Signale verschwunden und nicht hinlänglich versichert gewesen waren, zu revidiren blieben (5).

Es wurde beschlossen nach und nach die Signale sorgfältig zu versichern, und als Arbeitsplan festgestellt, dass im Frühjahr Buchwalder, Trechsel und Eschmann die Jurasignale theils mit denjenigen im Baselgebiet, theils mit Napf und Belpberg verbinden sollen, — dass im Sommer sodann Buchwalder und Eschmann die Triangulation von Appenzell gegen Vorarlberg, und von Bündten gegen das Veltlin zu beendigen haben, und dass im Herbst, wenn wenigstens der Apparat bis dahin fertig werde, noch die Grundlinie bei Zürich, sodann im folgenden Jahre noch diejenige bei Aarberg nachgemessen werden solle (6),
„lieber den Grad der Genauigkeit, welchen die Messungen der Dreieckswinkel erster Ordnung erhalten sollten, ist zu bemerken, dass das Genauigkeitsmaass auf 1" festgesetzt, mithin in der Summe der drei Winkel eine Abweichung von 3" gestattet werden könnte."

Endlich wurde beschlossen alles Vergleichungsmaterial aus den Triangulationen der umliegenden Länder zu sammeln. —

In Betreff der Kartenprojection, des mittlern Meridianes und Paralleles, der Maasstäbe für Aufnahme und Zeichnung, etc. wurden einfach die Beschlüsse von 1832 bestätigt, und einzig die nebensächliche neue Bestimmung getroffen, dass die Karte in 25 Blätter zerfallen solle. In Beziehung auf die Orientirung kam man zu der Ansicht, dass man die Länge und Breite von Genf, sowie die Breite und das Azimuth von Bern mit hinlänglicher Genauigkeit, dagegen von Zürich nur die Breite, und auch diese nur auf etwa 3", mit Sicherheit kenne, — und somit auch eine gewisse Ergänzung der astronomischen Bestimmungen wünschbar wäre.

Für die eigentliche Detailaufnahme endlich wurden theils einige allgemeine Grundsätze aufgestellt, theils die Brauchbarkeit des schon vorhandenen Materials in Betracht gezogen, und zwar sagt Dufour darüber (7):

„Les levés devaient rendre aussi exactement que possible, non seulement les lieux habites quelle qu'en fut l'importance, les chemins et sentiers de toute nature, les cours d'eau grands et petits, mais encore la forme du terrain, si importante à saisir dans un pays tel que la Suisse.

La méthode en courbes de niveau, quoique d'une application difficile dans les hautes montagnes, fut néanmoins prescrite, en adoptant l'équidistance de 10m pour les levés au 1/25'000 et de 30m pour ceux au 1/50'000. En fait de déliminations territoriales, on s'en tint à celles des cantons. —

Il existait dans les archives fédérales quelques documents topographiques sur l’exactitude desquels on pouvait compter; c'étaient entr'autres la carte de l’ancien Evêché de Bâle par Buchwalder (8), celle de la Principauté de Neuchâtel par Osterwald (9), et celle de Soleure par Walker (10).

La Commission pensa que, moyennant quelques corrections rendues nécessaires par les changements survenus depuis leur publication, on pouvait s'en servir. Il n'y aurait, pensait-on, que les côtes de nivellement à y ajouter . pour les assimiler au reste des levés. Il en fut de même pour des plans encore manuscrits des Cantons Bâle-ville, de Thurgovie et d'Appenzell (11); on s'entendit avec leurs auteurs pour en avoir des copies.

Le Canton de Genève remit gratuitement au bureau fédéral des plans fort détaillés qui venaient d'être levés à l'échelle de 1/12'500 et par courbes équidistantes de 4m. (12). Quelques triangulations partielles de 2me et de 3me ordre furent aussi jugées acceptables si l'on parvenait aisément à les rattacher à . la triangulation primaire."