Kapitel XX. Die Ausgabe der Karten.

 

160. Der Atlas im Maassstab der Originalaufnahmen.

Nach Vollendung der Dufour-Karte wurde das topographische Bureau von Genf nach Bern übersiedelt, s. Leitung in die bewährte Hand von Herrn Oberst Siegfried (1), als Chef des eidgen. Stabsbureau, gelegt, und seine einstweilige Hauptaufgabe durch zwei am 18. Dez. 1868 erlassene Bundesgesetze präcisirt, welche folgendermassen lauten :

„I. Bundesgesetz betreffend die Publication der topographischen Aufnahmen :

1. Die Eidgenossenschaft unternimmt die Publication der topographischen Aufnahmen im Originalmaassstab, und betheiligt sich an den daherigen Kosten wie folgt.

2. Die Publication geschieht nach einem einheitlichen Plane. Der Herausgabe eines jedes Blattes hat die Revision, Ergänzung oder Umarbeitung der Aufnahmen voranzugehen.

3. Die Herausgabe erfolgt nur, insofern sich Behörden, Gesellschaften oder Privaten vertragsmässig verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung (Stich und Druck) zu übernehmen.

4. Die Reihenfolge der Publication wird durch die abgeschlossenen Verträge
geregelt. —

II. Bundesgesetz betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen :

1. Die topographische Vermessung und Aufnahme des Gebietes der Eidgenossenschaft soll in denjenigen Kantonen und Kantonstheilen fortgesetzt werden, in denen bis jetzt noch keine regelmässigen topographischen Aufnahmen (2) stattgefunden haben, nämlich in den Kantonen Neuenburg, Basel, Solothurn, Aargau, Appenzell und in einem Theile des Kantons Bern.

2. Die Aufnahmen werden von der Eidgenossenschaft im Maassstab von 1/25’000 ausgeführt. Die Kosten werden vom Bunde und den Kantonen zu gleichen Theilen getragen.

3. Der Bundesrath bestimmt die Reihenfolge und den Umfang der jährlich auszuführenden Arbeiten, und ist im Allgemeinen mit der Vollziehung beider Gesetze beauftragt." —

 

Herr Oberst Siegfried nahm die ihm gewordene Aufgabe mit grosser Energie und Umsicht an die Hand, so dass schon 1870 eine erste Lieferung der neuen Karten ausgegeben werden konnte,
— weitere Lieferungen in so kurzen Terminen folgten, als es die zur Verfügung stehenden Hülfskräfte (3) und Geldmittel nur immer gestatteten, — und gegenwärtig, wenigstens der Fläche nach, bereits an die Hälfte der Schweiz absolvirt ist.

Der neue Atlas führt den Titel „Topographischer Atlas der Schweiz im Maassstab der Original-Aufnahmen, nach dem Bundesgesetz vom 18. Dezember 1868 vom eidgenössischen Stabsbureau veröffentlicht", und wird nach seiner Vollendung, da jedes Blatt je nach dem 1/25’000 oder 1/50’000 betragenden Maassstab der Aufnahme 1/64 oder 1/16 eines Blattes des Dufour-Atlas beträgt, aus nicht weniger als 546 Blättern von 35 auf 24 cm. bestehen (4), deren jedes gewissermassen ein Facsimile der betreffenden Minuten bildet.

Die Blätter in 1/25’000 werden von der Firma H. Müllhaupt und Sohn gestochen, die in 1/50’000 von R. Leuzinger lithographirt; dabei wird die Terraindarstellung ausschliesslich durch Niveaucurven von 10 oder 30 m. Equidistanz gegeben, nur die Felsparthien sind mit Nachahmung der Formen schraffirt. —

Die bis jetzt erschienenen Blätter sind, wie sie es übrigens auch in jeder Hinsicht und im höchsten Grade verdienen, im In- und Auslande sehr gut aufgenommen worden. So sagte z.B. Professor Albert Heim in den von ihm im Jahrbuche des S.A.C. publicirten „Bemerkungen zur Karte des Clubgebietes" unter Anderm:
,, Nachdem ich unsere Karten in 1/50'000 mit den besten Karten anderer Länder in grossem Maassstabe verglichen habe, darf ich wohl ohne irgend welche patriotische Selbsttäuschung aussprechen, dass kein einziges anderes Land mit annähernd gleichen Terrainschwierigkeiten bisher in kartographischer Darstellung das erreicht hat, was die Schweiz leistet", — und schloss, nachdem er einige kritische Bemerkungen und Wünsche eingefügt hatte, mit den Worten:
„Das überwiegende Gefühl, das sich unser beim Anblicke unserer eidgen. Karten bemächtigt, ist allerdings nicht die Kritik, sondern die Hochachtung vor dem thatsächlich schon Geleisteten."
Und Petermann schloss eine Anzeige der neuen Karten in s. Mittheilungen mit dem ehrenvollen Ausspruche: „Jedenfalls wird die Schweiz durch dieses Unternehmen hinsichtlich der officiellen Karten von Neuem an die Spitze der Staaten treten, da kein anderes Land ihr etwas Aehnliches an die Seite zu setzen hat."