Kapitel XXII. Das schweiz. Polytechnikum und s. Sternwarte.

 

170. Das schweizerische Polytechnikum.

In Folge der in § 22 der Bundesverfassung von 1848 enthaltenen Bestimmung:
„Der Bund ist befugt eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten", beauftragte der Bundesrath schon im Jahre 1851 eine eigene Commission die Frage der Errichtung einer eidg. Universität und einer polytechnischen Schule allseitiger Prüfung zu unterwerfen, und sachbezügliche Anträge zu hinterbringen (1). Die vom Bundesrathe angenommenen und den Räthen vorgelegten Anträge dieser Commission gingen auf Errichtung beider Anstalten :
Die Universität sollte nach Zürich, — die polytechnische Schule in eine Stadt der welschen Schweiz verlegt werden.

Der Nationalrath beschloss sodann wirklich die Errichtung beider Anstalten, die er jedoch an demselben Orte untergebracht wissen wollte ; der Ständerath wollte dagegen von Kreirung einer Universität nichts wissen, — und schliesslich wurde Letztere fallen gelassen, die polytechnische Schule aber durch Gesetz von 1854 II 7 wirklich gegründet und nach Zürich verlegt.

Während jedoch das erste Project für die Schule nur drei Sectionen für Civilingenieure, Maschineningenieure und gewerbliche Chemiker vorgesehen hatte, so wurden nun auch noch Abtheilungen für Architekten und Forstleute aufgenommen, ferner eine sog. Freiabtheilung für rein mathematische und allgemein bildende Fächer, — ja später noch ein einjähriger Vorbereitungscurs und eine Abtheilung für Landwirthe ; auch sollte die Schule zur Bildung von Lehrern für technische Anstalten benutzt werden können, wofür später eine eigene Abtheilung mit zwei Sectionen für mathematische und naturwissenschaftliche Richtung gebildet und mit der Ersten ein Seminar verbunden wurde. Entsprechend wurde das erst auf 150’000 Fr. gestellte Budget nach und nach bis auf den doppelten Betrag erhöht. —

Im Sommer 1854 berieth eine vom Bundesrath einberufene Commission von Staatsmännern und Fachmännern die Organisation der Schule (2), — im Sommer 1855 wurde ein Vorbereitungscurs eröffnet, im Herbst mit 68 Schülern und 160 Auditoren die Schule selbst (3).

In den Jahren 1859 — 61 wurde ein chemisches Laboratorium, — 1860—63 das Hauptschulgebäude, dessen einer Flügel für die Zürcher-Universität vorbehalten blieb, und eine Sternwarte, von der sofort einlässlich die Rede sein wird, — einige Jahre später noch ein eigenes Gebäude für die land- und forstwirtschaftliche Abtheilung erstellt. —

Zum Schlusse mag noch angeführt werden, dass die Schule nicht nur für ihre Bibliothek und ihre verschiedenen Sammlungen fortwährend mit schönen Geschenken bedacht wird, sondern auch bereits drei grössere Vergabungen empfing :
— A. 1857 vermachte nämlich Herr Friedrich Châtelain von Neuenstadt sein circa 60’000 Fr. betragendes Vermögen der Schule mit der Bestimmung, dass die Zinsen alljährlich für Stipendien tüchtiger, aber bedürftiger schweizerischer Schüler verwendet werden,
— A. 1862 schenkte Herr Johannes Schoch von Fischenthal, Kaufmann in Mailand, eine ungefähr gleich grosse Summe, deren Zinsen er „zum Zweck der Erhaltung und Erwerbung ausgezeichneter Lehrkräfte" verwendet wissen will, jedoch nur in dem Falle „wenn die ordentlichen Hülfsmittel der Schule erschöpft sind“,
— und A. 1872 legirte Herr Professor Arnold Escher v. d. L. 10000 Fr., deren Zinsen er „zur Unterstützung armer Studierender auf den geologischen Excursionen" bestimmte.