Fussnoten zum Kapitel III/15 «Thomas Schöpf»

 

1) Ich verdanke diese Notizen, sowie gar manchen andern Beitrag zu dieser Arbeit, meinem lieben Freunde, Professor Fritz Burckhardt in Basel.

 

2) Siehe Biogr. IV 5.

 

3) Nach gütiger Mittheilung von Hrn. Archivar Blösch in Bern, welchem ich ebenfalls eine grosse Reihe von Beiträgen verdanke.

 

4) Nach den Rathsmanualen erhielt 1576 der Seckelmeister die Weisung, «Domino Doctori Th. Schöpff uff Hinderlegung 200 Goldkronen pfandtwyss fürzestrecken». Es hängt diess wahrscheinlich mit jenen Arbeiten zusammen.

 

5) Jedes Blatt scheint mit zwei Kupfertafeln gedruckt worden zu sein, so dass also eigentlich die Karte aus 18 Stücken besteht.

 

6) Diese Zuschrift wurde auf einem besondern Blatt sowohl in lateinischer, als auch in französischer und deutscher Sprache gedruckt, und dann nachträglich, je nach Wunsch des Käufers, in der einen oder ändern Sprache, in die Karte eingeklebt; die natürliche Folge ist, dass sie in vielen Exemplaren ganz fehlt.

 

7) Schöpf gab der Längenminute 10,8 und der Breitenminute 15,8 mm., ein für die Breite von Bern ganz richtiges Verhältniss.

 

8) Ueber Krumm und Martin habe ich keine Angaben finden können; Sauracher dagegen wurde (nach Holzhalb) 1582 zu Basel Richthausknecht und 1583 Mitglied des grossen Rathes; Jobin war (nach Füssli und Leu) Kunstverleger in Strassburg.

 

9) Er gibt z. B. die deutsche Meile durch eine Gerade von 49 mm. Länge.

 

10) Diese Anleitung wurde wieder in verschiedenen Sprachen gedruckt und dann nachträglich eingeklebt.

 

11) Sie ergab mir m = 0,416 und f = ± 18,8 (+ 40, — 66).

 

12) Es ist jedoch wie bei Tschudi die eigentlich angenommene Lage durch einen kleinen Kreis bezeichnet.

 

13) Vergl. z.B. 43.

 

14) Sie gehört der Zürcher-Stadtbibliothek; andere Exemplare befinden sich zu Bern im Staatsarchive, auf der Stadtbibliothek, bei Hrn. v. Müllinen, etc.

 

15) Zedler's Universallexikon erwähnt einen Caspar Vopel «einen berühmten Geographus, welcher sich mit seinem Opere cosmographice, so 1646 (1546?) zu Antwerpen herausgekommen, einen Namen gemachet.»

 

16) Vergl. Tillier's Geschichte von Bern III 443.

 

17) Haller, und nach ihm viele Andere, nahmen 1577 VIII 31, d. h. den Tag der Unterzeichnung der Zueignung, als Todestag an. Es ist dieses Zusammentreffen nicht unmöglich, doch auch nicht sehr wahrscheinlich. Leider geben die Todtenbücher keinen Aufschluss.

 

18) Das Raths-Manual berichtet nämlich 1577 XI 4: «Doctor Moses Dalmat. ist zu einem Stattartzet uff und angenommen, und ihm für die Besoldung geschöpfft: 40 Kronen, an Wein ein Landfass, an Dinkel 16 Mütt, und an Haber 6 Mütt.» Moses soll noch im gleichen Jahre, also wahr­scheinlich ebenfalls an der Pest, gestorben sein, und so die nach damaligen Begriffen ungewöhnlich hohe Besoldung, welche er sich durch Arroganz und Schimpfen über seinen Vorfahr erschlich, kaum genossen haben.

 

19) Auch Leu spricht von einer grossen und kleinen Karte, — Haller dagegen nicht. Wahrscheinlich war die grosse Karte diejenige von Schöpff, — dagegen die kleine die Reduction von Plepp, v. 28.

 

20) Meyer ersetzte dabei die Zuschrift von Schöpf an den Rath durch eine ebensolche aus seiner Feder, deren Hauptstelle wie folgt lautet: «Weilen nun aber von länge der Zeit här alle exemplaria (der Schöpf’schen Karte) verbraucht und auffgegangen, Ist von Hochgedacht Ew. Gn. mir dero gehorsamen Burger auff zuvor geschähenes bittliches nachwärben, gnädigst vergünstiget und in Befälch gegeben worden, solche Land-Tafeln wieder zu erneuweren.»