Fussnoten zum Kapitel V/45 « Alexander von Wattenwyl. »

 

1) Vergl. 43.

 

2) Robert Scipio von Lentulus von Bern (1714—1786). der erst in österreichischen Diensten war, bei Prag in preussische Gefangenschaft kam, dann von Friedrich dem Grossen für s. Dienst gewonnen, von ihm zum Gubernator des Fürstenthums Neuenburg und zum General befördert wurde, schliesslich aber die Landvogtei Könitz übernahm, und sich um die Verbesserung des heimatlichen Kriegswesens grosse Verdienste erwarb.

 

3) Vergl. 43 Note 1.

 

4) Die vom Kriegsrath gemachte «Berechnung» lautete wie folgt:

Tabelle Ortsbestimmungen

«Diese Summ in sieben Jahr eingetheilt, thut des Jahres im Durchschnit 1531 Kronen.»

 

5) Nicht zu verwechseln mit dem bekannten Geschichtsforscher und Landvogt von Nidau, Alexander Ludwig von Wattenwyl (1714—1780), der nach Haller «eine Landkarte der Schweiz im mittlern Alter» liefern wollte, «die in mehr als einer Absicht merkwürdig gewesen wäre. Sie ist von Herrn Victor Franz Effinger von Wildegg (1734-1815; nachmals Rathsherr und 1798 im Grauholz schwer verwundet) sehr niedlich gezeichnet. Ersterer ist aber leider gestorben», und so blieb diese Arbeit offenbar unvollendet.

 

6) Vergl. Rodt III 154.

 

7) In einem darüber 1767 XI 25 an den Kriegsrath erstatteten Berichte ist gesagt, dass man vorläufig den Maassstab «auf 2 schu quarré per 5 oder 6 Stund en quarrée» festgesetzt habe. Für andern Detail wird immer und immer wieder auf ein «geheimes Landchartenprotocoll» hingewiesen, das sich im Archive nicht mehr zu finden scheint.

 

8) In dem 1768 I 9 unterschriebenen Vertrage selbst scheint nur von den aufzunehmenden Objecten, entsprechend der Forderung von Lentulus, von der Ablieferungszeit, von der Geheimhaltung, etc. die Rede gewesen zu sein; von der zu befolgenden Methode, den zu gebrauchenden Instrumenten, der geforderten Genauigkeit, etc., enthielt er muthmasslich kein Wort. Auch sonst habe ich nur einige Spuren gemachter Längenmessungen gefunden, von gemessenen Winkeln absolut nichts.

 

9) Haller, der Wattenwyl als einen Mann «von sehr seltenen Gaben und grosser Geschicklichkeit» bezeichnete, bezieht sich wahrscheinlich auf dieses «Stücklin», wenn er sagt, die Karte wäre «nach den von mir gesehenen Proben zu schliessen, ein wahres Meisterstück geworden».

 

10) Wahrscheinlich verschwand das Kistchen, welches diese Papiere enthielt, in dem Unglücksjahre 1798 mit so vielem Andern, — erzählt ja Rodt (III 161): «Nach dem Sturze Berns 1798 mussten sämtliche im Kriegs-Archiv liegenden Pläne und Charten sub inventario dem Genie-Commandanten der Armee des General Brune übergeben werden», ohne etwas von Rückgabe beizufügen.