Kapitel XVIII. Die Beendigung der Triangulation und die Ergebnisse.

 

147. Die Höhenmessungen.

Schon 1838 publicirte Eschmann anonym unter dem Titel „Trigonometrisch bestimmte Höhen der Schweiz" in einem Octavheftchen einen auf den bisher während der Triangulation beiläufig gemessenen Höhenwinkeln basirenden, nicht unwichtigen Beitrag zur schweizerischen Hypsometrie, erhielt dann aber erst 1839 von Dufour den speciellen Auftrag das noch viele Lücken zeigende Höhennetz der Schweiz durch neue Beobachtungen zu vervollständigen und einheitlich zu bearbeiten.

Er führte diesen Auftrag mit seiner gewohnten Energie und Umsicht aus, und nahm dabei zugleich Gelegenheit eingehende Studien über den Einfluss der Tageszeit, des Sonnenstandes gegen die anzuvisirenden Objecte, der meteorologischen Verhältnisse, etc. zu machen, auf deren Einzelheiten wir jedoch hier nicht eingehen können (1), sondern uns begnügen müssen beispielsweise eine von ihm daraus abstrahirte praktische Regel für die trigonometrische Höhenbestimmung mitzutheilen, welche er selbst in den Worten
resümirte:
„Will man aus einseitig gemessenen Zenithdistanzen die Höhe unzugänglicher Punkte bestimmen, so muss man so gleichzeitig als möglich durch Beobachtung anderer schon bekannter Punkte den Refractionsfactor ableiten, um ihn dann auf die Berechnung der gesuchten Höhen anzuwenden.
Damit jedoch dieses Verfahren keine gegründete Einwendung zulasse, müssen die Vergleichungspunkte nahe gleich hoch und nahe gleich entfernt von dem Beobachter gewählt, und zu einer Zeit beobachtet werden, wo die Sonne einen gleichen oder einen sehr grossen Winkel mit ihnen bildet." —

Die von Eschmann gemessenen Höhenwinkel gaben aber natürlich nur Höhendifferenzen, und er musste daher um die verlangten absoluten oder Meeres-Höhen zu erhalten, die Höhe Eines Punktes nach auswärtigen Bestimmungen adoptiren. Er wählte hiefür zur Zeit, wo er seine sofort zu besprechenden „Ergebnisse" zusammenstellte, im Mittel aus zwei französischen Bestimmungen die

Meereshöhe des Chasseral = 1609m,57

und sprach sich darüber in folgenden Worten aus:
„Die absolute Höhe des Chasseral, auf welcher das ganze Höhennetz der Schweiz beruht, ist in der „Nouvelle description geometrique de la France" zu 1610.54 und 1608.60, im Mittel zu 1609.57 Meter angegeben. Obwohl, wie die Verschiedenheit dieser beiden Zahlen vermuthen lässt, ihre Genauigkeit nicht verbürgt werden kann, so schien es doch das Geeignetste, denjenigen Punkt des Dreiecksnetzes, der auf dem nächsten Wege mit der See in Verbindung steht, als Grundlage zu den schweizerischen Höhenbestimmungen zu benutzen. Ueberdiess rechtfertigt sich dieses Verfahren durch die Uebereinstimmung, die sich bei Vergleichung obiger Angaben mit der durch directes Nivellement hergeleiteten Höhe des Genfersees ergab" (2).

Später zog Eschmann die 1608.60, welche im Mittel aus zwei Serien Zenithdistanzen von Brest und von der Ile de Noirmontiers her erhalten worden waren, vor, — während Buchwalder gerade den 1610.54, die auf einer barometrischen Bestimmung der Meereshöhe von Strassburg basirten, das Wort redete, und 1849 IV 15 an Durheim schrieb:

„Je viens vous donner la hauteur du Chasseral, que j'envisage comme la plus exacte; c'est celle que donne la nouvelle description géométrique de la France (p. 407) = 1610,54m.

Il y a une autre donnée dans le même ouvrage (p. 525) — 1608.6m, et Mr. Eschmann, dans la triangulation fédérale, a pris la moyenne entre ces deux altitudes, mais il a eu tort; car je n'ai pas grande confiance à la seconde, parce que je connais l'officier qui a observé, et d'après les suppositions de hauteurs des signaux ou mires employées dans les calculs, je dois rejeter cette dernière; au besoin je puis prouver ce que j'avance."

Die neuesten Bestimmungen entscheiden jedoch eher zu Gunsten von Eschmann, da sie für Chasseral noch eine geringere Höhe angeben, als er nachträglich annahm (3).